Aktuelles von Lobra Haustüren
Staatliche Förderung (KfW) bei Haustüren und Wohnungseingangstüren
Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen!
Sie können als Kunde Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen bei:
- Erhaltungsmaßnahmen
- Modernisierungsmaßnahmen
- Renovierungsmaßnahmen
im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) – Fragen Sie uns!
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Einmaliger Rabatt von 10 %! Gültig bis 20. Februar 2023
40-jähriges Arbeitsjubiläum
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