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Aktuelles von Lobra Haustüren

Staatliche Förderung (KfW) bei Haustüren und Wohnungseingangstüren

Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen!

Sie können als Kunde Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen bei:

  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Renovierungsmaßnahmen

im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) – Fragen Sie uns!

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40-jähriges Arbeitsjubiläum

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